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Fachgebiete

Medizinrecht

Medizinrecht

Das Medizinrecht umfasst diverse Unterspezifikationen, u. a. den Bereich des Arzthaftungsrechts, unserem Tätigkeitsschwerpunkt, in dem wir ausschließlich die Interessen von Patienten vertreten.

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Arzthaftung

Arzthaftung

Wer Opfer eines Ärztefehlers, Arztpfuschs geworden ist, hat Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Häufig geht der erlittene Schaden in Arzthaftungsfällen über die rein körperliche Beeinträchtigung hinaus; die Patienten sind traumatisiert, ratlos und haben Gefühle der Ohnmacht und Hilflosigkeit.

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Geburtsschadenfälle

Geburts­schaden­fälle

Wenn es zu Fehlern des Arztes bei der Behandlung von Patienten kommt, ist das immer unerfreulich für den Patienten. Besonders gravierend können allerdings die Folgen von Behandlungsfehlern im Zusammenhang mit der Geburt sein, vor allem wenn das Kind davon betroffen ist.

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Personenschaden

Personenschaden

Wir setzen uns auch für Ihre Interessen ein, wenn Sie durch einen Unfall z.B. im Straßenverkehr schwere Schäden erlitten haben, sei es nun in Bezug auf die körperlichen, auf die psychischen oder auf die wirtschaftlichen Folgen.

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