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Eva Ohlsberg

Eva Ohlsberg

Fachanwältin für Medizinrecht

Zum Studium der Rechtswissenschaften habe ich mich entschlossen, weil ich mich einsetzen wollte für Menschen, die tatsächlich Hilfe brauchen; ich wollte mit und durch meine Arbeit Einfluss nehmen, Dinge wieder „gerade rücken“. Bereits zur Schulzeit habe ich erkannt, dass dies in Deutschland im Wesentlichen dann möglich ist, wenn man die Gesetze kennt oder macht. Da ich mich – nach wie vor – nicht zur Politikerin berufen fühle, war klar, dass ich Anwältin werde. Rechtswissenschaften habe ich dann in Bonn und Berlin studiert.

Die Entscheidung für das Arzthaftungsrecht unter ausschließlicher Vertretung der Patientenseite als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht war für mich zwangsläufig: nach meinem Verständnis ist dies ein Rechtsbereich in dem kompetente und engagierte anwaltliche Vertretung zur Durchsetzung der Ansprüche hochgradig sinnvoll ist.

Natürlich habe ich keinesfalls Vorbehalte gegenüber Ärzten – Ärzte sind ja auch nur Menschen.
In der Regel Menschen, die ebenfalls – so wie ich – durch ihre Arbeit helfen wollen.
Aber sie sind und bleiben eben Menschen, egal wie hochqualifiziert und erfahren sie sind, auch ein Professor ist ein Mensch, ebenso der Chefarzt.
Und Menschen machen Fehler, und wenn einem Arzt ein Fehler unterläuft, kann dies das Leben des betroffenen Patienten unter Umständen für immer gravierend verändern.

Seit meiner Zulassung zur Anwaltschaft im Jahr 2004 bin ich daher in eigener Kanzlei auf dem Gebiet der Arzthaftung auf Patientenseite tätig.
In 2006/2007 habe ich erfolgreich den Fachanwaltskurs Medizinrecht absolviert.
Seit 2008 halte ich regelmäßig als Privatdozentin Vorträge und Vorlesungen zu dem Themenbereich Patientenrechte.
Im Jahr 2012 habe ich den Titel Fachanwältin für Medizinrecht erhalten.

Nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften haben Fachanwälte im Medizinrecht besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen. Solche liegen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet des Medizinrechts erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung vermittelt wird.

Seit 2015 heißt meine Kanzlei „Teipel & Ohlsberg“ mit Sitz in den Räumen der ehemaligen Kanzlei Teipel, die ich als Nachfolgerin des Kollegen Rechtsanwalt Frank Teipel übernommen habe. Bis zum 31.12.2018 hatte ich die Freude und Ehre mit Herrn Kollegen Rechtsanwalt und Notar a.D. und Spezialist im Medizinrecht Frank Teipel dergestalt zusammen zu arbeiten, dass er als freier Mitarbeiter für mich tätig war.
Seit 2016 bin ich Herausgeberin der Loseblattsammlung Arzthaftpflichtrechtsprechung, AHRS, Erich Schmidt Verlag, Berlin, https://esv.info/978-3-503-08382-4

Mitgliedschaften

Seit November 2021 bin ich Mitglied des Vorstandes der Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwälte im Medizinrecht e.V., www.medrecht.de, deren Mitglieder sich aus Rechtsanwälten*innen mit der Schwerpunkttätigkeit im Medizinrecht, juristischen Mitarbeiter*innen von Berufshaftpflichtversicherungen, Ärzten*innen, juristischen und ärztlichen Mitarbeiter*innen von Landesärztekammern u.v.m. zusammensetzen. Eines der Ziele unserer Arbeitsgemeinschaft ist die kontinuierliche Fortbildung der Mitglieder.

Seit 2021 bin ich Mitglied im Arbeitskreis Norddeutscher Patientenanwälte e.V., www.arbeitskreis-norddeutscher-patientenanwälte.de, einem Zusammenschluss von anerkannt erfahrenen und spezialisierten Rechtsanwälten, die im norddeutschen Raum im Arzthaftungsrecht jeweils ausschließlich die Patientenseite vertreten.

Mitglieder sind:

Zulassungen

Rechtsanwältin Eva Ohlsberg ist beim Landgericht Berlin zugelassen und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin.

Vertretungsberechtigungen

Rechtsanwältin Eva Ohlsberg ist vertretungsberechtigt an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandgerichten.