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Schlichtungs­verfahren und MD Gutachten
Schlichtungsverfahren

Mögliche Wege zum außergerichtlichen Vorgehen im Medizinrecht

Schlichtungsverfahren – was gilt es zu beachten

Eine der möglichen Vorgehensweisen bei der Vermutung eines Behandlungsfehlers ist die Durchführung eines sog. Schlichtungsverfahrens. Hierbei handelt es sich um ein Verfahren welches auf Antrag bei Schlichtungsstellen der jeweiligen Ärztekammern geführt werden kann.

Zu beachten ist hierbei, dass das Verfahren:

  • rein schriftlich ist, d.h. es werden weder Beteiligte noch Zeugen gehört
  • freiwillig ist, d.h. alle Beteiligten (also auch der betroffene Arzt und sofern seine Haftpflichtversicherung beteiligt ist auch diese) müssen dem Verfahren zustimmen
  • es entstehen für den Patienten keine Gerichts- oder Sachverständigenkosten
  • es endet „lediglich“ mit einer Stellungnahme darüber ob ein Behandlungsfehler vorlag
  • es wird ein medizinisches Gutachten erstellt, welches für den Patienten ebenfalls keine Kosten auslöst
  • da weder Zeugen noch Beteiligte angehört werden, eignet sich das Schlichtungsverfahren nur bedingt, wenn der „Kernvorwurf“ eine mangelhafte Aufklärung ist – denn der Inhalt des Aufklärungsgesprächs ist mit dem BGH durch Anhörung zu ermitteln. Allerdings können im Rahmen des Schlichtungsverfahrens durchaus für die Aufklärungsrüge nützliche Feststellungen getroffen werden. Durch den Gutachter können die Risiken und Chancen der Behandlung, echte Alternativen hierzu und die Folgen der Behandlung ermittelt werden. Dies ist orginäre Sachverständigenaufgabe.
  • Es endet „lediglich“ mit einer Empfehlung der Schlichtungsstelle im Hinblick auf eine Regulierung, dh anders als bei einem gerichtlichen Urteil wird keine rechtsverbindliche Entscheidung getroffen. Auch werden zu der Höhe der Ansprüche des Patienten keine Aussagen getroffen. Daher müssen im Anschluss an ein Schlichtungsverfahren grundsätzlich noch weitere Verhandlungen mit der Behandlerseite / der zuständigen Haftpflichtversicherung geführt werden, um eine Regulierung zu erreichen. Ein positives Gutachten und entsprechende Empfehlung der Schlichtungsstelle erleichtern die Gespräche zwar durchaus, dennoch können diese auch fruchtlos verlaufen – zB dann, wenn die Gegenseite sich nicht der Einschätzung der Schlichtungsstelle anschließt oder nur unangemessen geringe Regulierungssummen anbietet.
  • Bei vielen Schlichtungsstellen wird das Verfahren rein digital geführt; dies dient, so die Schlichtungsstellen, einer effektiveren Bearbeitung und hat damit einen schnelleren Abschluss des Verfahrens zu Ziel. Allerdings führt dies mittelbar dazu, dass manchen Menschen die Möglichkeit zur Führung eines Schlichtungsverfahren verwehrt bleibt – nämlich dann, wenn kein Zugang zu digitalen Medien besteht. Wir sehen zwar durchaus die Vorteile einer rein digitalen Bearbeitung, stehen dieser indes aus vorgenannten Gründen auch kritisch gegenüber
  • es hemmt für die Dauer des Verfahrens den Ablauf der Verjährungsfrist

In Abwägung des „Für und Wider“ bietet ein Schlichtungsverfahren grundsätzlich durchaus eine v.a. aus Kostengründen sinnvolle Chance einer außergerichtlichen Streitbeilegung – zumal in dessen Rahmen ein für den Patienten kostenfreies medizinisches Gutachten erstellt wird. Ein solches kann trotz Scheitern der außergerichtlichen Verhandlungen mit der Gegenseite in ein anschließendes Gerichtsverfahren eingebracht werden, was eindeutig vorteilhaft ist.

Gerne beraten wir Sie darüber, ob in Ihrem konkreten Fall die Anrufung der Schlichtungsstelle sinnvoll ist und vertreten Ihre Interessen im Rahmen des Schlichtungsverfahrens.

MD Gutachten

Gesetzlich krankenversicherte Patienten haben einen gesetzlich normierten Anspruch auf Unterstützung durch ihre Krankenkasse. Dieser findet seine Ausprägung auch darin, dass die Krankenkasse, oftmals über sehr fachkompetente Sachbearbeiter über den Medizinischen Dienst, den sog. MD, Fachmedizinische Gutachten zur Frage von Behandlungsfehlern vermittelt. Auch diese sind für den versicherten Patienten kostenfrei.

Damit ist ein weiterer Weg für Patienten geschaffen, an für sie kostenfreie medizinische Gutachten zu gelangen.

Diese helfen nicht nur in Zweifelsfällen bei der Klärung, ob es zu einem Behandlungsfehler gekommen ist und welche Folgen konkret auf diesen zurückzuführen sind, sondern oftmals auch bei der Regulierung der Ansprüche. Denn auch wenn die Gegenseite diese Gutachten gerne despektierlich als „Gefälligkeitsgutachten“ „abtut“, so ist dies unserer Einschätzung nach oft nur „Säbelgerassel“ – im Endeffekt lesen so die betroffenen Ärzte und der Sachbearbeiter der regelmäßig hinter Ihnen stehenden Haftpflichtversicherung, wie die Behandlung in Beachtung der gebotenen Sorgfalt eines gewissenhaften Arztes hätte tatsächlich erfolgen müssen; nur besonders „bornierte“ Charaktere lässt dies unbeeindruckt.

Privatgutachten

Ein weiterer Weg an eine fachgutachterliche Einschätzung zur Frage von Behandlungsfehlern und deren kausalen Folgen zu gelangen, sind sog. Privatgutachten.

Wir verfügen über ein großes Netzwerk an medizinischen Beratern, erfahrenen Fachmedizinern, die schriftlich, aber auch mündlich, Einschätzungen im Rahmen von kurzen oder auch umfangreichen Gutachten abgeben.

Die Erstellung eines Privatgutachtens ist allerdings mit Kosten für den Patienten verbunden. Dieses Geld ist jedoch in aller Regel „gut investiert“, da sich auf Basis der gutachterlichen Bewertung die Erfolgsaussichten einer Anspruchsverfolgung oftmals wesentlich realistischer beurteilen lassen und diese geeignet sind, die Anspruchsdurchsetzung bei der Gegenseite zu erleichtern.

Im Übrigen besteht in so gut wie allen Fällen ein Kostenerstattungsanspruch gegenüber der Gegenseite – dh. die Kosten des Privatgutachtens sind vom Schädiger zu ersetzen. Dieser wird seiner demgemäßen Verpflichtung jedoch grundsätzlich nur dann Folge leisten, wenn er dazu verpflichtet wird, zB wenn die Erstattung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung ausgehandelt werden konnte oder wenn ein Gericht ihn dazu verurteilt hat.

Da privat krankenversicherte Patienten leider keinen gesetzlichen Anspruch auf Unterstützung durch ihre Krankenversicherung haben, weshalb Gutachten des MD für sie nicht zu erhalten sind, sind Privatgutachten für diese oftmals besonders hilfreich.