Erfolge
Erfolge im Medizinrecht und der Arzthaftung – außergerichtlich und gerichtlich
Um Ihnen einen Einblick in unsere Tätigkeit zu ermöglichen, haben wir diese Liste zusammengestellt. Sie ist exemplarisch und keinesfalls vollständig – das kann sie gar nicht sein, da das schlicht den Rahmen sprengen würde.
Wir geben hier nur einzelne Erfolge aus den letzten Jahren wieder.
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2021/2022
Behandlungsfehler nach Clavicula-Fraktur
75.000,00 EUR (Schmerzensgeld & Haushaltsführungsschaden), gerichtlicher Vergleich
fehlerhafte Medikamentengabe
101.500,00 EUR Schmerzensgeld, gerichtliche Einigung
Fehlerhaft wurde durch einen Hausarzt bei einer Patientin, die außerdem Chemotherapie erhielt, ein Medikament zu Behandlung einer Gürtelrose verordnet. Das Medikament war kontraindiziert, da es den Abbau der Chemotherapie im Körper verhindert. Die Patientin verstarb nach knapp 2 Monaten in denen sie unvorstellbare Qualen erdulden musste, an den Folgen der hierdurch ausgelösten und trotz maximalintensiver medizinischer Versorgung unaufhaltsamen Vergiftung. Gerichtlicher Vergleich.
Behandlungsfehler nach Operation einer Ösophagusatresie bei Kleinkind
12.500,00 EUR Schmerzensgeld und Vorbehalt von Zukunftsschäden, gerichtlicher Vergleich
Behandlungsfehler bei nicht ausreichend ausgeführter Wundrevisionen und fehlerhafter postoperativer Versorgung, dadurch Sepsis und Tod der Patientin
63.500,00 EUR (Schmerzensgeld & materielle Schäden wie Beerdigungskosten). Bei der Patientin kam es aufgrund der Fehler zu einer Sepsis und schließlich nach ca. 2-monatiger Leidenszeit zum Tode. Gerichtlicher Vergleich.
Behandlungsfehler und Aufklärungsfehler bei Darmoperation
Behandlungsfehler und Aufklärungsfehler
40.000,00 EUR Schmerzensgeld bei fehlerhafter Operation am Darm. Durch eine Nahtdehiszens kam es zu einer Peritonitis (= Bauchfellentzündung), die mehrere Operationen mit Anlage eine künstlichen Darmausganges (= Stoma) nötig machten. Außergerichtlicher Vergleich.
Behandlungsfehler und Aufklärungsfehler bei Operation einer Sprunggelenksfraktur
Behandlungsfehler und Aufklärungsfehler
97.000,00 EUR (Schmerzensgeld & materielle Schäden), außergerichtlicher Vergleich.
Behandlungsfehler und Aufklärungsfehler bei einer Herzoperation
Behandlungsfehler und Aufklärungsfehler
250.000,00 EUR (Schmerzensgeld & materielle Schäden). Durch fehlerhafte Nachsorge nach einer OP zur Einbringung einer künstlichen Herzklappe kam es kam zu massiver Thrombenbildung (HIT II, heparininduzierte Thrombozytopenie) und dadurch bedingter Hirnschädigung. Außergerichtlicher Vergleich.
Behandlungsfehler bei der Geburt und Fehler bei der nachgeburtlichen intensivärztlichen Behandlung des Kindes
580.000,00 EUR (Schmerzensgeld & Zinsen) sowie Vorbehalt zukünftiger immaterieller und materieller Schäden. Durch grob fehlerhafte Intubation nach der Geburt und fehlerhafte Nachsorge auf der Intensivstation (Überbeatmung) kam es bei dem Kind zu einer erheblichen Sauerstoffunterversorgung. Sie ist geistig und körperlich geschädigt und ist in allen Belangen des Lebens auf Unterstützung und hilfe angewiesen. Urteil erstritten.
Aufklärungsfehler im Rahmen einer Augenoperation
13.700,00 EUR (Schmerzensgeld & materielle Schäden) nach einer Linsenoperation (MIOL). Die Klägerin leidet daher unter verschwommenem Sehen. Urteil erstritten.
Behandlungsfehler im Rahmen einer Knieoperation
12.000,00 EUR Schmerzensgeld für fehlerhaftes Setzen von Bohrkanälen bei Kreuzbandplastik, es war daher eine Folgeoperation nötig. Gerichtlicher Vergleich.
Laparoskopische Operation nach Zwerchfelldurchbruch
100.000,00 EUR Schmerzensgeld und materieller Schaden: außergerichtliche Einigung zur Entschädigung für fehlerhafte Operation nach Zwerchfelldurchbruch mit Verlagerung der Baucheingeweide in den Thoraxraum, laparoskopisch
fehlerhafte Medikamentengabe
10.000,00 EUR Schmerzensgeld, außergerichtliche Einigung
Fehlerhaft wurden gerinnungshemmende Medikamente abgesetzt, so dass es zur Thrombosenbildung kam. Kein Dauerschaden.Behandlungsfehler im Zusammenhang mit Stammzellenspende
8.000,00 EUR Schmerzensgeld und Feststellung
bei fehlerhafter Behandlung im Zusammenhang mit einer Stammzellenspende. Es wurde fehlerhaft auf eine Infektion reagiert, wodurch der Mandant glücklicherweise „nur“ einen ca. 14-tägigen Krankenhausaufenthalt erdulden musste. Kein Dauerschaden.
Entfernung einer Ovarialzyste
8.500,00 EUR außergerichtliche Einigung zur Entschädigung für eine fehlerhafte Operation / Entfernung einer Ovarialzyste
Behandlungsfehler bei Geburt
40.000,00 EUR Schmerzensgeld: außergerichtliche Einigung; Entschädigung für leichte und glücklicherweise rückläufige Entwicklungsverzögerung nach verzögert eingeleiteter Sectio.
Behandlungsfehler / Einbringung von Stents / Angehörigenschmerzensgeld
54.539 EUR Schmerzensgeld und materieller Schaden: gerichtlicher Vergleich zur Entschädigung für fehlerhafte Behandlung im Zusammenhang mit der Einbringung eines Stents in die Nierenarterie, Platzbauch, Peritonitis, Tod des Patienten, Angehörigenschmerzensgeld
Entstehen von Dekubiti
5.000,00 EUR Schmerzensgeld: fehlerhafte Lagerung und Überwachung des Patienten, wodurch Dekubiti an Ferse entstehen konnte. Kein Dauerschaden.
Unterbleiben rechtzeitiger Revisionsmaßnahmen
Behandlungsfehler / Aufklärungsfehler
65.000,00 EUR im Urteilswege: fehlerhafte Behandlung im Zusammenhang mit mehreren Revisionsoperationen nach Entfernung von Metastasen der Nebenniere. In Folge der fehlerhaften operativen „Opferung“ einer Arterie und befunderhebungsfehlerhafter Nachsorge musste der Patient einen sechs-monatiges Leidensweg auf sich nehmen, der durch seinen Tod beendet wurde.
Behandlungsfehler und Aufklärungsfehler im Zusammenhang mit einer Brustvergrößerung / Schönheits-OP
Behandlungsfehler und Aufklärungsfehler
5.000,00 EUR Schmerzensgeld und Feststeller für eine fehlerhaft durchgeführte Schönheits-OP: Verrutschen der Implantate und zu groß gewählte Implantate, unerlaubte Verwendung des alten Brustimplantats bei Revisions-OP
Behandlungsfehler im Zusammenhang mit der Verordnung einer Antikoagulation
75.000,00 EUR Schmerzensgeld und Feststeller für eine grob fehlerhafte Unterlassung einer oralen Antikoagulationstherapie, wodurch es bei der Klägerin zu Hirninfarkten gekommen ist mit Sekundärschäden wie Sprachstörungen und Bewegungseinschränkungen an Armen und Beinen
Behandlungsfehler nach einem Katzenbiss in den linken Zeigefinger
35.000,00 EUR (Schmerzensgeld & materielle Schäden). Eine Beugesehnenphlegmone wurde befunderhebungsfehlerbedingt behandelt, es verblieben Bewegungseinschränkungen im Endglied des linken Zeigefingers. Außergerichtlicher Vergleich.
Körperschaden nach Pferdetritt
6.446,24 EUR Schmerzensgeld und Vorbehalt von materiellen Zukunftsschäden. Hintergrund des Mandats war der Erhalt des Vorbehaltes, da die Mandantin trotz der „geringen“ Körperschädigung Einschränkungen bei der zukünftigen Ausübung ihres Berufes befürchtet.
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2019/2020
Aufklärungsfehler nach einer Harnblasenkrebs-Operation
27.000,00 EUR zum Ausgleich der Folgen einer ohne ordnungsgemäße Aufklärung durchgeführten BCG-Therapie nach Harnblasenkarzinom
behandlungsfehlerhaftes Unterlassen einer Terminsvereinbarung für eine Herz-OP
20.000,00 EUR Schmerzensgeld und materieller Schaden: außergerichtliche Einigung zur Entschädigung einer nicht rechtzeitig erfolgten Operation, dadurch alsbaldiger Tod des Patienten
Aufklärungsfehler vor einer Knie-OP
18.000,00 EUR Schmerzensgeld: außergerichtliche Einigung zur Entschädigung der Folgen einer Knie-Operation. Dem Patienten wurde zugesagt, eine OP-Methode anzuwenden, bei der er unmittelbar nach dem Eingriff sein Bein hätte voll belasten können. Bei der dann vorgenommenen OP-Methode war dies indes nicht möglich; er war daher auf Gehhilfen angewiesen. Dieser OP hätte und hat er nicht ztugestimmt, da er aufgrund seiner Vorerkrankung ALS unter „verkümmerten“ Händen litt und deshalb weder eine Gehhilfe noch einen Rollstuhl hätte nutzen können. Keine Dauerschäden.
Belassen von Bauchtüchern bei einer Hysterektomie
10.000,00 EUR Schmerzensgeld: außergerichtliche Einigung, bei der Patientin wurde bei einer Hysterektomie Bauchtücher im Bauchraum vergessen, Verzögerung der Wundheilung, stärkste Schmerzen und Todesangst bei Verdacht auf Darmverschluss. Keine Dauerschäden.
Ansprüche aus Feststeller nach einer fehlerhaft durchgeführten Facetteninfiltration
138.000,00 EUR außergerichtlicher Abfindungsvergleich für den unserer Mandantin entstandenen Haushaltsführungsschaden und Erwerbsschaden aufgrund der Körperschädigung nach fehlerhaft durchgeführter Facetteninfiltration
Behandlungsfehler bei Gabe einer Infusion bei Kleinkind (Paravasat)
15.000,00 EUR Schmerzensgeld für 1jähriges Kind (außergerichtlich) : Entstehung eines Paravasats bei Infusionsgabe, in Folge dessen eine Hauttransplantation zur Deckung eines Defekts auf dem Handrücken erforderlich war, der Junge musste zur Gewährleistung des Heilungserfolges ein Jahr lang einen Kompressionshandschuh tragen
Behandlungsfehler im Zusammenhang mit einer Gallen-OP
30.000,00 EUR Schmerzensgeld; außergerichtliche Einigung zur Entschädigung einer fehlerhaft durchgeführten Gallen-OP, Durchtrennung der Leberarterie mit Verlust des rechten Leberlappens
Hallux valgus-OP
23.000,00 EUR Schmerzensgeld, gerichtlicher Vergleich nach Beweisaufnahme
fehlerhafte OP-Planung im Zusammenhang einer Hallux valgus-OP, Ausbildung einer KrallenzeheAnsprüche aus Feststeller nach einer fehlerhaft durchgeführten ISG-Infiltration mit Schädigung des N. ischiadicus
95.000,00 EUR Abfindungsvergleich für den unserer Mandantin entstandenen Haushaltsführungsschaden aufgrund der Körperschädigung nach fehlerhaft durchgeführter ISG-Infiltration
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2017/2018
Hämorrhoiden-OP / Behandlungsfehler
25.000,- EUR Schmerzensgeld: außergerichtliche Einigung nach Schlichtungsverfahren zur Entschädigung der Folgen eine misslungenen und schädigenden Hämorrhoiden-OP (Bleistiftstühle, Revisions-OP)
Schilddrüsen-OP / Recurrensparese, einseitige Stimmbandlähmung
170.000,- EUR Erwerbsschaden: außergerichtliche Einigung zusätzlich zum Schmerzensgeld zum Ausgleich des Erwerbsschadens
Aorten-Aneurysma-OP / Tod nach 2 Monaten
25.000,- EUR Schmerzensgeld: es kam zur Verwirklichung erheblicher Risiken über die vor der OP nicht aufgeklärt worden war. Der Patient verstarb an den Folgen der OP.
Verspätet diagnostizierte Enzephalitis
1.000.000,- EUR Gesamtabfindung eines 35 jährigen Mannes: in Folge der verspäteten Diagnose + Behandlung besteht heute eine Halbseitenähmung nebst Sprachstörung, Lesen und Schreiben ist nicht möglich
Herzrasen / Katheterablation
40.000,- EUR Schmerzensgeld + Vorbehalt weiterer immaterieller + materieller Schäden, 2. Instanz. Im Rahmen des aufgrund mangelhafter Aufklärung rechtswidrigen Eingriffs wurde das Herz derart geschädigt, dass die damals 40 Jahre alten Frau Zeit Lebens auf einen Herzsschrittmacher angewiesen sein wird.
Entfernung eines Zentralenvenenkathers (ZVK)
55.000,- EUR, außergerichtlicher Vergleich
Fehler bei Entfernung des ZVK führte zu einer Luf¬ tem¬ bolie die ursächlich für einen Schlaganfall mit neurologischer Symptomatik war. Diese war glücklicherweise fast vollständig rückläufig, es verblieben kaum Dauerschädenvergessener Tupfer & Nahtmaterial / vollbeherrschbares Risiko
10.000,- EUR, gerichtlicher Vergleich
Material führte zu Verwachsungen und machte eine Operation nötigPneumothorax nach Sturz
48.000,- EUR, gerichtlicher Vergleich
Auf deutliche Anzeichen einer Infektion nicht reagiert, hierdurch Sepsis mit zeitweisem Leber- und Nierenversagen ausgelöstVerkennung einer schweren Herzmuskelerkrankung
65.000,- EUR, gerichtlicher Vergleich
Unterlassung der gebotenen internistischen Untersuchung / keine weitere diagnostische Abklärung der Beschwerden in der Notaufnahme. Tod des Patienten nach 3 Stundenübersehene Fraktur eines Brustwirbelkörpers
50.000,- EUR, außergerichtlicher Vergleich
die nicht erkannten Fraktur führte zu einer Schädigung des Rückenmarks und zu einer Paraparese mit Schwäche in den Beinen und Gefühlsstörungen bei einer zuvor schon auf Hilfe angewiesenen älteren Dame, aufgrund von Pflegefehlern in der Klinik kam es zu einem Durchliegegeschwür (Debkubitus)Kosten für behindertengerechten Umbau einer Wohnung bei Geburtsschaden
130.000,- EUR, gerichtlicher Vergleich
trotz gerichtlich festgestellter Verpflichtung (sog. Feststellungsurteil) war die schädigende Klinik nicht bereit, die nötigen Umbaukosten zu tragen. Diese mussten für das geburtsgeschädigte Kind klageweise geltend gemacht werden.Verkennung einer Entzündung
30.000,- EUR, außgerichtlicher Vergleich
auf Schmerzen und weitere Infektionszeichen nicht mit gebotener Befunderhebung zur Abklärung reagiert; Reaktion erfolgte erst massiv verspätet bei neurologischen Ausfallerscheinungen, Tod des aus anderen Gründen multimorbiden Patienten nach 9 Monatenfehlerhafte Kniegelenksbehandlung
60.500,- EUR, gerichtlicher Vergleich
Spülung des Gelenks mit nicht dafür zugelassenem Mittel, hierdurch Knorpelschaden der Implantation einer Kniegelenksendoprothese nötig machteBypass-OP / Extubation des beatmungspflichtigen Patienten
20.000,- EUR, außergerichtlicher Vergleich
Schmerzensgeld für Patienten und Angehörige
bei fehlerhafter Extubation des weiterhin beatmungspflichtigen Patienten gelang neuerliche Intubation nicht, Patient verstarb daraufhin nach weniger als 2 StundenVerkennung eines Hodgkin-Lymphoms bei Jugendlicher
32.000,- EUR, außergerichtlicher Vergleich
durch Fehler verzögerte Diagnose und Behandlung, was im Ergebnis aber nicht zu größeren Schäden bei der Jugendlichen führte
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2015/2016
Verkennung eines Hodgkin-Lymphoms bei Jugendlicher
32.000,- EUR, außergerichtlicher Vergleich
durch Fehler verzögerte Diagnose und Behandlung, was im Ergebnis aber nicht zu größeren Schäden bei der Jugendlichen führteBypass-OP / Extubation des beatmungspflichtigen Patienten
20.000,- EUR, außergerichtlicher Vergleich
Schmerzensgeld für Patienten und Angehörige
bei fehlerhafter Extubation des weiterhin beatmungspflichtigen Patienten gelang neuerliche Intubation nicht, Patient verstarb daraufhin nach weniger als 2 Stundenfehlerhafte Kniegelenksbehandlung
60.500,- EUR, gerichtlicher Vergleich
Spülung des Gelenks mit nicht dafür zugelassenem Mittel, hierdurch Knorpelschaden der Implantation einer Kniegelenksendoprothese nötig machteFettabsaugung
40.000,- EUR Schmerzensgeld und materieller Schaden: außergerichtliche Einigung zur Entschädigung für eine misslungene und schädigende Fettabsaugung an den Oberschenkeln und dem Bauch
fehlerhafte Liposuktion im Gesicht
30.000,- EUR Schmerzensgeld und materielle Schäden, Einigung nach positivem Gutachten im Beweissicherungsverfahren. Durch Fehler bei der Fettabsaugung im Gesicht kam es zu optischen „Löchern“ in den Wangen der Mandantin. Zur ästhetisch ansprechenden Wiederherstellung waren mehrere Operationen nötig, deren Kosten auch von der Gegenseite erstattet wurden (materieller Schaden).
Schilddrüsen-OP / Recurrensparese, einseitige Stimmbandlähmung
40.000,- EUR Schmerzensgeld: außergerichtliche Einigung zur Entschädigung v.a. wegen erheblicher Einschränkungen beim Sprechen und Atmen
45.000,- EUR Schmerzensgeld: außergerichtliche Einigung – in diesem Fall war schmerzensgelderhöhend zusätzlich zu berücksichtigen, dass es lange Zeit zu ausgeprägten Schluckbeschwerden und Luftnot bei dem Mandanten gekommen ist.Intraoperative Schädigung eines Säuglings wenige Tage nach der Geburt
450.000,- EUR Schmerzensgeld + 900.000,- EUR zum Ausgleich des Pflegemehrbedarfs, Erwerbsschaden und anderer materieller Positionen mit Vorbehalt bezüglich größerer Ausgaben wie behindertengerechter Umbau einer Wohnung u.ä. außergerichtliche Einigung. Es war in Folge von Fehlern zu einer Sauerstoffunterversorgung und dadurch zu einer erheblichen Schädigung des Gehirns gekommen.
Facetteninfiltration / LWS
50.000,- EUR + Vorbehalt zukünftiger immaterieller + materieller Schäden, Urteil 2. Instanz. In Folge mangelhafter Aufklärung rechtswidriger Eingriff der zur Schädigung v.a. der „Arbeitshand“ führte.
Iliosakralgelenk / ISG-Infltration
Behandlungsfehler + Aufklärungsfehler
40.000,- EUR + Vorbehalt zukünftiger immaterieller + materieller Schäden, Urteil 1. Instanz. In Folge der Fehler v.a. geschädigter nervus ischiadicus mit Schmerzen, Fußheber- und senkschwäche.
LWS / intramuskuläre Injektion in das Gesäß
65.000,- EUR Schmerzensgeld + Haushaltsführungsschaden, Vergleich im Klageverfahren. In Folge Schädigung des nervus ischiciadus + anteilig des nervus peroneus hierdurch v.a. Schmerzen, hinken, Fußheber- und senkparese.
Nicht indizierte Hüft-OP (Varisierungsosteotomie)
50.000,- EUR Schmerzensgeld + 50.000,- EUR Haushaltsführungsschaden für 5 Jahre + 50.000,- EUR Erwerbsschaden für 5 Jahre, für weitere 5 Jahre jährliche Zahlung, danach Überprüfung und ggfs. Anpassung, außergerichtliche Einigung. Durch die nicht indizierte und zudem fehlerhaft ausgeführte OP v.a. Schädigung des nervus gluteus superior, Muskelschwund Gesäßmuskulatur, erhebliche Schmerzen, mangelhafte Standsicherheit des Beines + Instabilität der Hüfte.
Übersehene Luxationsfraktur des Handgelenks
35.000,- EUR Schmerzensgeld, Vergleich in der 2. Instanz. In Folge der übersehenden Fraktur Schmerzen die schließlich Handgelenksversteifung erforderlich machten, dadurch Beschwerden erheblich reduziert.
Entfernung der Gebärmutter / Schädigung der Blase
20.000,- EUR Gesamtabfindung im Wesentlichen Schmerzensgeld, außergerichtliche Einigung. Im Zusammenhang mit der Behandlung Schädigung des Blasendachs, die zu Peritonitis und erheblichen Schmerzen mit Notwendigkeit eines Katheters für 2 Monate.
Endometriosebehandlung / Harnleiter-Schädigung
17.000,- EUR Gesamtabfindung im Wesentlichen Schmerzensgeld, Vergleich im Klageverfahren. Im Zusammenhang mit der Endometriosebehandlung Schädigung eines Harnleiters, was zu erheblichen Schmerzen mit Notwendigkeit Harnleiterschienen für 4 Monate zu tragen.