Wir setzen uns auch für Ihre Interessen ein, wenn Sie durch einen Unfall zB im Straßenverkehr schwere Schäden erlitten haben, sei es nun in Bezug auf die körperlichen, auf die psychischen oder auf die wirtschaftlichen Folgen.
Die Schadensersatzpositionen sind sozusagen „deckungsgleich“ mit denen der Arzthaftung. Im Übrigen sind in der Schadensbearbeitung von Unfällen mit Körperschäden, naturgemäß medizinische Fragestellungen von Relevanz.
Unsere jahrelange Erfahrung aus der Tätigkeit im Arzthaftungsrecht können wir bei sog. „sonstigen“ Personenschäden für Sie gewinnbringend nutzen – so sind wir in der Lage medizinische Gutachten zu lesen und zu verstehen, welche die Versicherung nach Unfällen regelmäßig erstellt. Wir können auf ein Netzwerk erfahrener Fachärzte zurückgreifen, um über Privatgutachten Ihre Position zu stärken und Ihren Schaden zu belegen.