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Personenschaden
Personenschaden

Arzthaftungsrecht und Personenschaden

Wir setzen uns auch für Ihre Interessen ein, wenn Sie durch einen Unfall zB im Straßenverkehr schwere Schäden erlitten haben, sei es nun in Bezug auf die körperlichen, auf die psychischen oder auf die wirtschaftlichen Folgen.

Die Schadensersatzpositionen sind sozusagen „deckungsgleich“ mit denen der Arzthaftung. Im Übrigen sind in der Schadensbearbeitung von Unfällen mit Körperschäden, naturgemäß medizinische Fragestellungen von Relevanz.

Unsere jahrelange Erfahrung aus der Tätigkeit im Arzthaftungsrecht können wir bei sog. „sonstigen“ Personenschäden für Sie gewinnbringend nutzen – so sind wir in der Lage medizinische Gutachten zu lesen und zu verstehen, welche die Versicherung nach Unfällen regelmäßig erstellt. Wir können auf ein Netzwerk erfahrener Fachärzte zurückgreifen, um über Privatgutachten Ihre Position zu stärken und Ihren Schaden zu belegen.

Schmerzensgeldanspruch

Die Schadenspositionen und deren Berechnung sind mehr oder minder deckungsgleich mit denen die auch in der Arzthaftung in Rede stehen. Auch als Folge eines schweren Personenschadens können Ihnen neben einem Schmerzensgeldanspruch, ein Erwerbsschaden/Verdienstausfallschaden, ein Haushaltsführungsschaden, u.U. sogar ein Pflegeschaden und weitere materielle Schäden entstehen.

Aus unsere langjährigen Erfahrung in der Arzthaftung wissen wir, wie diese Schadenspositionen zu ermitteln und zu berechnen sind.

Gemeinsam im Gespräch mit Ihnen – auf Augenhöhe – ermitteln wir den Sachverhalt, gleichen diesen mit den Behandlungsunterlagen ab und beurteilen dann, welche Ansprüche Ihnen zustehen. Dies entweder aufgrund der eigenen langjährigen Berufserfahrung oder mit Unterstützung von ärztlichen Beratern / Gutachtern.