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Medizinrecht

Das Medizinrecht umfasst diverse Unterspezifikationen, u. a. den Bereich des Arzthaftungsrechts, unserem Tätigkeitsschwerpunkt, in dem wir ausschließlich die Interessen von Patienten vertreten.

Die Bezeichnung Fachanwalt für Medizinrecht wurde durch die Bundesrechtsanwaltskammer am 22./23. November 2004 eingeführt, da offenbar wurde, dass es sich bei diesem Rechtsbereich um eine Spezialmaterie handelt, die eine Spezialisierung hochgradig sinnvoll und meines Erachtens nach auch notwendig macht, um Verfahren erfolgreich für Mandanten führen zu können.

Frau Rechtsanwältin Eva Ohlsberg ist als Ausweis ihrer Spezialisierung Fachanwältin für Medizinrecht und absolviert in ihrem Fachbereich des Arzthaftungsrechts regelmäßig Fortbildungen, wobei sie auch selber Kolleginnen und Kollegen fortbildet.

Das Medizinrecht, genau wie die Arzthaftung, ist nicht statisch, auch wenn es natürlich, wie in anderen Rechtsgebieten auch Konstanten und eherne Grundsätze gibt. Abgesehen von diesen entwickelt sich das Medizinrecht indes fortwährend weiter. Auch und gerade in der Arzthaftung greift die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und des BGH immer wieder regulierend in die gelebte Praxis zwischen Arzt und Patient ein. Mal wird auf der „einen Seite“ sozusagen „Feintuning“ betrieben, mal auf der „anderen Seite“. Mehr oder minder regelmäßig erscheinen Urteile, die die rechtliche Bewertung des tatsächlichen Umgangs zwischen Arzt und Patient neu bestimmen / neu modellieren.

Das macht m. E. das Rechtsgebiet der Arzthaftung gerade so interessant und spannend – aber eben auch schwierig und herausfordernd. Stets ist es erforderlich sich aktuell informiert zu halten, neue Entwicklungen / Tendenzen in der oberlandesgerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung zu beobachten, diese aufzunehmen und im Interesse der Patienten umzusetzen.

Als Herausgeberin der Rechtsprechungssammlung „Arzthaftpflichtrechtsprechung“ ist das für Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Eva Ohlsberg Pflicht und Ehre zugleich, zumal Oberlandesgerichte aktuelle Urteile zur Aufarbeitung für die Rechtsprechungssammlung bei ihr einreichen.

Da die genaue Kenntnis der gesamten, auch der aktuellen, Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofs in Arzthaftpflichtfragen Voraussetzung für eine kontinuierlich gute und erfolgreiche Tätigkeit als Fachanwältin für Medizinrecht ist, bleibt Frau Rechtsanwältin Eva Ohlsberg auch ungeachtet ihrer Herausgebertätigkeit hier natürlich immer „am Ball“.

Die fundierte und umfassende Kenntnis der Rechtsprechung im Medizinrecht / der Arzthaftung ist Voraussetzung für eine kompetente Beratung und: außerdem ist es schlicht und ergreifend interessant.

Zu guter Letzt lässt sich über das Medizinrecht noch festhalten, dass es – eben weil es kein statischer Rechtsbereich ist – nicht nur spannend ist, sondern es engagierten Juristen wie Frau Rechtsanwältin Eva Ohlsberg, auch ermöglicht „Einfluss“ zu nehmen. Es ist – zum Glück – immer noch nicht alles „durchentschieden“ und „in Stein gemeißelt“; immer wieder gelingt es mit neuen Ansätzen Gehör zu finden – mal zu Gunsten der Patienten, mal aber auch zu Gunsten der Ärzte.

Im Ergebnis sollten die „Waagschalen“ stets „ausgeglichen“ sein – das sind sie im Medizinrecht / der Arzthaftung (noch) nicht – aber man muss auch noch Ziele haben. Wir arbeiten beständig und begeistert daran, die „Waagschalen“ in die „richtige Richtung“ zu bringen.