Wer Opfer eines Ärztefehlers, von Arztpfusch geworden ist, hat Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Häufig geht der erlittene Schaden in Arzthaftungsfällen über die rein körperliche Beeinträchtigung hinaus; die Patienten sind traumatisiert, ratlos und haben Gefühle der Ohnmacht und Hilflosigkeit. Ein zuvor glücklicher und lebensbejahender Mensch fällt in Depression und Isolation. Der Verursacher bestreitet jeden Fehler. Er redet vom schicksalhaften Heilungsverlauf oder macht den Patienten womöglich sogar selber für die Beschwerden verantwortlich.Die Haftpflichtversicherung verweigert die angemessene Schadensregulierung oder „spielt auf Zeit“. All das kennen wir aus unserer täglichen Praxis und jahrzehntelangen Erfahrung. Wir prüfen Ihre Ansprüche auf Arzthaftung und zeigen Ihnen Wege zu deren Durchsetzung auf. Unserer Erfahrung nach ermöglicht gerade in Arzthaftungsfällen die Bearbeitung des Schadensfalls mit abschließender und angemessener Regulierung Ihrer Schäden es Ihnen, unter die traumatischen Erfahrungen einen „Schlussstrich“ zu ziehen und „nach vorne“ zu blicken, endlich wieder Ihr eigenes Leben zu führen.
Arzthaftung
Durch ärztliche Kunstfehler werden jährlich mehrere zehntausend Patienten geschädigt
Mögliche ärztliche Fehler sind:
- Behandlungsfehler
- Therapiefehler
- Diagnosefehler
- Aufklärungsfehler
- Befunderhebungsfehler
- verzögerte / unterlassene Behandlung
- Pflegefehler (Dekubitus, Exsikkose, etc.)
- Fehlmedikation
- Fehler in der Apparatemedizin
- Geburtsschäden
- Fahrlässige Tötung
Ihr Recht:
- Schmerzensgeld
- Schmerzensgeld auch für Angehörige, Ausgleich sog. Schockschäden oder Hinterbliebenengeld gemäß § 844 Abs. 3 BGB
- Schadensersatz
- Haushaltsführungsschaden
- Verdienstausfall / Erwerbsschadenausgleich
- Kostenerstattung (von Behandlungskosten, Zuzahlungen / Eigenanteilen / Selbstbeteiligung, IgeL-Leistungen, Fahrtkosten)
- Beerdigungskosten
- Unterhalt
Ärztepfusch geschieht in allen Bereichen der Medizin, ob in der niedergelassenen Arztpraxis, im Krankenhaus, MVZ oder im Rahmen einer sog. BG-Behandlung also im Zusammenhang mit Arbeits- oder Wegeunfällen – ob bei ambulanten oder stationären Behandlungen, konservativer oder operativer Versorgung
- Chirurgie
- plastische Chirurgie / Schönheitschirurgie
(Liposuktion, Fett absaugen, (Brust)Implantate, etc.) wobei wir in diesem Bereich nur für die Regulierung von Großschäden zur Verfügung stehen können - Organchirurgie
- Herzchirurgie / Kardiologie
- orthopädische Chirurgie
- Unfallchirurgie
- Hand- & Fußchirurgie
- Gefäßchirurgie
- Intensivmedizin
- Lungen- & Bronchialheilkunde
- Rheumatologie
- Diabetologie
- Onkologie
- Nephrologie
- Proktologie
- Endokrinologie
- Orthopädie
- innere Medizin, z.B. es kommt zu Pankreatitis, Bauchfellentzündung (Peritonitis), künstlichem Darmausgang (Stoma), Sepsis, Multiorganversagen
- Gastroenterologie
- Neurochirurgie
- Neurologie
- Gynäkologie / Geburtshilfe
- Neuropädiatrie
- kinderärztliche Behandlung
- Pflegeheime / Seniorenpflege (Dekubitus, Exsikkose, Stürze, etc.)
- Geriatrie