Wer Opfer eines Ärztefehlers, Arztpfuschs geworden ist, hat Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Häufig geht der erlittene Schaden in Arzthaftungsfällen über die rein körperliche Beeinträchtigung hinaus; die Patienten sind traumatisiert, ratlos und haben Gefühle der Ohnmacht und Hilflosigkeit.
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