Fehlende Indizwirkung einer Dokumentationssoftware
Der Behandlungsdokumentation in Papierform kommt grundsätzlich der Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu. Der BGH hat nunmehr klargestellt
22.09.2022
Mit Kompetenz, Einfühlungsvermögen, Engagement und persönlichem Kontakt, wie er kaum in einer Großkanzlei möglich ist, setzen wir uns für Ihre Rechte als Patient ein.
Wir haben uns aus Überzeugung dazu verpflichtet, im Medizinrecht ausschließlich die Interessen von geschädigten Patienten und Opfern großer Personenschäden zu vertreten. Ärzte und Sachverständige aus allen wichtigen Fachgebieten stehen uns dabei beratend zur Verfügung.
Welche Rechte Sie haben und welche Ansprüche Ihnen zustehen, prüfen wir gründlich und realistisch. Wir es haben uns zur Aufgabe gemacht, diese durchzusetzen – bundesweit.
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