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Stephanie Schulz

Stephanie Schulz

Rechtsanwältin mit Tätigkeitsschwerpunkt Medizinrecht

Eigentlich wollte ich gar nicht Jura studieren, sondern soziale Arbeit. Aber wie das Leben so spielt, saß ich dann doch im Oktober 2011 in meiner ersten Zivilrecht Vorlesung und erkannte schnell, dass diese Wissenschaft keinesfalls trocken oder spießig ist. Nachdem ich das erste Examen abgelegt habe, begann ich 2018 mit dem Referendariat.

Noch immer hatte ich den Wunsch, etwas Soziales zu machen, so dass ich mir viele Gedanken gemacht habe, in welchem juristischen Tätigkeitsbereich ich dies am besten umsetzen kann. Im Rahmen meines Referendariats absolvierte ich dann 9 Monate in der Kanzlei Teipel & Ohlsberg im Bereich Arzthaftung.

Die Fusion von Recht und Medizin hat mich von Anfang an begeistert. Und auch der soziale Aspekt kommt nicht zu kurz: immer wieder höre ich in meinem beruflichen aber auch privaten Umfeld: ,,Gegen Ärzte kann man doch sowieso nichts machen.“ Diese Einschätzung ist der Beweis für den bedauerlicherweise noch immer vorherrschenden Irrglauben, zwischen Arzt und Patient herrsche ein Machtgefälle – Götter in Weiß und der ratlose & hilflose Patient.

Aber so ist es schon lange nicht mehr, auch Ärzte machen Fehler und es gibt eben Anwälte, die sich für die Durchsetzung der Rechte des Patienten qualifiziert einsetzen. Errare humanum est – frei übertragen „Fehler“ sind menschlich, aber wie in allen anderen Bereichen des Lebens auch, muss auch ein Arzt zur Rechenschaft gezogen werden. Mit dem nötigen Wissen und starkem Durchsetzungsvermögen setze ich mich bei Behandlungs- und Aufklärungsfehlern für Sie ein!

Dabei habe ich stets ein offenes Ohr für die Belange meiner Mandanten, die oft auch über den eigentlichen Arzt-/Krankenhausbesuch hinausgehen. Lassen Sie sich nicht entmutigen und wagen Sie den Schritt zum Anwalt. Heutzutage muss niemand mehr einem Arzt/Krankenhaus schutzlos gegenüberstehen.

Zulassungen

Rechtsanwältin Stephanie Schulz ist beim Landgericht Berlin zugelassen und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin.

Vertretungsberechtigungen

Rechtsanwältin Stephanie Schulz ist vertretungsberechtigt an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandgerichten.