Wenn es zu Fehlern des Arztes bei der Behandlung von Patienten kommt, ist das immer zuallermindest unangenehm für den Patienten. Besonders gravierend können allerdings die Folgen von Behandlungsfehlern im Zusammenhang mit der Geburt sein, vor allem wenn das Kind davon betroffen ist.
Kommt es unter der Geburt durch Fehler z.B. zu einer Sauerstoffunterversorgung des Gehirns und hierdurch zu irreparablen Schäden mit der Folge z.B. einer Tetraplegie, Asphyxie, Cerebralparese, Sprachstörungen, Bewegungsstörungen, Spastiken, Schluckstörungen, dauerhaften Lähmungen, Epilepsie, u.s.w. ist das Leben dieses Kindes von Anfang an von erheblichen Einschränkungen bestimmt.
Es kann unter der Geburt zu Fehlern im Zusammenhang mit der Schnittentbindung, der sog. sectio caesarea kommen. Der Dammschnitt, die sog. Episiotomie, wird zu spät oder gar nicht gesetzt.
Kinder werden mit Hüftdysplasie geboren, es kommt zu einer Schulterdystokie oder Problemen bei der Einleitung der Geburt, z.B. bei der Gabe des Oxytocin-Tropfes. Die fetalen Herztöne, also der kindliche Herzschlag, wird fehlinterpretiert oder mit dem der Mutter verwechselt, weshalb eine Sauerstoffunterversorgung des Kindes zu spät oder gar nicht erkannt wird, und die Geburt wird deshalb zu spät eingeleitet. Eine Uterusruptur oder eine Infektion der Mutter wird zu spät bemerkt, wodurch dann auch das Kind Schaden nehmen kann.
Auch nach der Geburt kann es durch unzählige Fehler, zB bei einer notwendigen Beatmung des Kindes oder bei einer anderweitig falschen Versorgung des Kindes kommen.