Frank Teipel
Rechtsanwalt – Notar a.D. – Experte im Medizinrecht
freier Mitarbeiter der Kanzlei Teipel & Ohlsberg vom 01.01.2015 bis 31.12.2018
Studium der Rechtswissenschaft in Berlin und Heidelberg
Wissenschaftliche Tätigkeit an der Rupprecht-Karl-Universität Heidelberg am Institut für Internationales Privat- und Wirtschaftsrecht
Seit 1992 ausschließlich anwaltliche Tätigkeit im Medizinrecht, insbesondere im Arzthaftungsrecht.
Rechtsanwalt und Notar a.D. Frank Teipel bearbeitete mit mehr als 30-jähriger Berufserfahrung im Schwerpunkt Arzthaftung Schadensfälle aus dem Arzthaftungsrecht. Er gehört zu den ersten Patientenanwälten in der Bundesrepublik Deutschland, die 1 Million DM Schmerzensgeld erfolgreich einklagten und damit juristische Pionierarbeit leisteten. Das Magazin „Focus“ empfahl Rechtsanwalt Frank Teipel in einem bundesweiten Ranking als einen der besten deutschen Medizinrechtler auf Patientenseite. Angesichts seiner kontinuierlichen Betätigung als Autor und Referent darf sich Frank Teipel als Experte für Arzthaftungsrecht sowie Spezialist für Patientenrecht bezeichnen.
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwälte im Medizinrecht e.V.
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwälte im Medizinrecht im Deutschen Anwaltsverein e.V.