Eva Ohlsberg

Die Entscheidung für das Arzthaftungsrecht unter ausschließlicher Vertretung der Patientenseite als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht war für mich zwangsläufig: nach meinem Verständnis ist dies ein Rechtsbereich in dem kompetente und engagierte anwaltliche Vertretung zur Durchsetzung der Ansprüche hochgradig sinnvoll ist.
Natürlich habe ich keinesfalls Vorbehalte gegenüber Ärzten – Ärzte sind ja auch nur Menschen.
In der Regel Menschen, die ebenfalls – so wie ich – durch ihre Arbeit helfen wollen.
Aber sie sind und bleiben eben Menschen, egal wie hochqualifiziert und erfahren sie sind, auch ein Professor ist ein Mensch, ebenso der Chefarzt.
Und Menschen machen Fehler, und wenn einem Arzt ein Fehler unterläuft, kann dies das Leben des betroffenen Patienten unter Umständen für immer gravierend verändern.
Seit meiner Zulassung zur Anwaltschaft im Jahr 2004 bin ich daher in eigener Kanzlei auf dem Gebiet der Arzthaftung auf Patientenseite tätig.
In 2006/2007 habe ich erfolgreich den Fachanwaltskurs Medizinrecht absolviert.
Seit 2008 halte ich regelmäßig als Privatdozentin Vorträge und Vorlesungen zu dem Themenbereich Patientenrechte.
Im Jahr 2012 habe ich den Titel Fachanwältin für Medizinrecht erhalten.
Seit 2015 heißt meine Kanzlei „Teipel & Ohlsberg“ mit Sitz in den Räumen der Kanzlei Teipel, die ich als Nachfolgerin des Kollegen Rechtsanwalt Frank Teipel übernommen habe. Bis zum 31.12.2018 hatte ich die Freude und Ehre mit Herrn Kollegen Rechtsanwalt und Notar a.D. und Spezialist im Medizinrecht Frank Teipel dergestalt zusammen zu arbeiten, dass er als freier Mitarbeiter für mich tätig war.
Seit 2016 bin ich Herausgeberin der Loseblattsammlung Arzthaftpflichtrechtsprechung, AHRS, Erich Schmidt Verlag, Berlin.